Artikel

Artikel

Reservierungssoftware: So zahlen Sie nicht für Funktionen, die Sie nie brauchen

Viele Wirte wollen nur ein Reservierungssystem und bekommen ein Paket voller Extras. So prüfen Sie vor der Unterschrift, was wirklich im Preis steckt.

Der letzte Text hat gezeigt, dass Restaurants mit hinterlegter Karte weniger No-Shows melden. Offen blieb die Frage, was das kostet. Die Antwort fällt anders aus, als man denkt, denn der Preis hängt weniger von der Karte ab als davon, wie ein Anbieter sein Angebot zusammenstellt.

Dienstagvormittag, die Küche ist noch ruhig. Sie wollen eigentlich nur eins: Gäste sollen online einen Tisch buchen, und Sie wollen sehen, wer wann kommt. Der Vertriebsmitarbeiter ist freundlich. Das Einstiegspaket, sagt er, sei für ein Haus wie Ihres „etwas knapp“. Mit der mittleren Stufe seien Sie besser bedient, und für die Erinnerungen sollten Sie noch das SMS-Modul dazunehmen, die Website passe auch gut dazu. Am Ende liegt ein Angebot auf dem Tisch, das mit dem, was Sie wollten, nur noch wenig zu tun hat. Über der Unterschrift steht: Mindestlaufzeit 12 Monate.

Dieser Text zeigt, wie solche Pakete aufgebaut sind, warum SMS nicht die einzige Art der Erinnerung ist, was Sie vor der Unterschrift noch bedenken sollten und nach welchen Maßstäben Sie auswählen können.

Wie aus einem Reservierungsbuch ein Paket wird

So sind öffentliche Preislisten von Reservierungssoftware (Stand Oktober 2026) meist aufgebaut:

  • Gestaffelte Pakete. Reservierungssoftware wird in der Regel in Stufen verkauft, oft mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.
  • Zusatzmodule obendrauf. SMS, Website, Marketing und ähnliche Extras sind oft eigene Module, die einzeln berechnet werden. Jedes für sich klingt klein, zusammen summiert es sich, bevor die erste Nachricht verschickt ist.
  • Kartengebühren, die von der Stufe abhängen. Wer eine Anzahlung oder Kartengarantie nutzt, zahlt je nach Stufe unterschiedliche Gebühren, und in den günstigeren Stufen sind sie höher. Das kleine Restaurant mit dem kleinen Paket zahlt also den höchsten Satz auf jeden Euro, den es abbucht.

Nichts davon ist versteckt, alles steht auf der öffentlichen Seite. Aber der Preis, den Sie sehen, ist nicht der Preis, den Sie zahlen, und die Rechnung müssen Sie selbst machen.

E-Mail oder SMS: Eine Erinnerung muss nicht extra kosten

Dass Gäste eine Erinnerung bekommen, ist sinnvoll. Daraus folgt aber nicht, dass Sie dafür SMS kaufen müssen.

Eine E-Mail kann alles enthalten, was der Gast braucht: Datum, Uhrzeit, Personenzahl, die Adresse, einen Link zum Absagen oder Umbuchen und die Hinweise des Hauses, etwa zur Karenzzeit oder zum Parkplatz. Pro Nachricht fallen keine Kosten an. Eine SMS ist kurz, wird sofort gelesen und kostet pro Stück. Für manchen Gast ist das genau richtig, für andere ist die E-Mail die bessere Wahl.

Was besser passt, hängt von Ihrem Haus und Ihren Gästen ab, und das können nur Sie beurteilen. Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Sätzen: „Ich möchte, dass meine Gäste erinnert werden“ und „Ich muss SMS kaufen“. Der erste ist ein Ziel, der zweite eine Preisentscheidung des Anbieters. Wenn die Erinnerung per E-Mail im Grundpreis steckt und die SMS ein Zusatz bleibt, den Sie wählen können oder nicht, ist das ein gutes Zeichen. Wenn dagegen die Erinnerung nur über das kostenpflichtige Modul funktioniert, haben Sie ein Paket gekauft, in dem das Nötige an das Teure gekoppelt ist.

Was die SMS im Jahr kostet

Wenn Sie SMS trotzdem wollen, rechnen Sie nach, statt zu schätzen: Nachrichten pro Reservierung × Reservierungen im Monat × Preis pro Nachricht.

SMS werden einzeln abgerechnet, meist mit wenigen Cent pro Stück. Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: 300 Reservierungen im Monat, je zwei SMS (Bestätigung und Erinnerung), als Beispielpreis 0,09 € pro SMS. Das sind 54 € im Monat und 648 € im Jahr, zusätzlich zum Grundpreis. Rechnen Sie den Monat mit den meisten Reservierungen noch einmal gesondert, denn in der Hochsaison oder vor Weihnachten wächst die Rechnung mit. Ein Preis pro Nachricht hat keine Obergrenze. Ein fester Preis hat sie.

Dasselbe gilt für das Modell „erfolgsabhängig“. Manche Pakete verlangen dort eine kleinere Monatsgebühr, dazu einen Betrag für jeden Gast, der online reserviert, und eine Einrichtungsgebühr für jedes Modul. Das ist günstig, solange wenig los ist. Je besser Ihre Online-Reservierung läuft, desto mehr zahlen Sie, und das Budget lässt sich nicht festlegen.

Was vor der Unterschrift zu bedenken ist

Neben dem Preis gibt es Punkte, die in keiner Preisliste stehen, die Sie aber kennen sollten.

Die Bindung. Viele Preislisten nennen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, und manche verlangen jeden Monat mehr, wenn Sie monatlich kündigen wollen. Das ist kein Skandal, aber es verlagert das Risiko auf Sie: Wenn die Software im Service zu langsam ist, das Personal sie nicht mag oder sich das Haus verändert, zahlen Sie trotzdem weiter. Fragen Sie nach einer Testphase mit echten Reservierungen, nicht nur nach einer Vorführung.

Rabatte, die Sie bezahlen. Im November 2022 haben drei französische Berufsverbände, GNI, UMIH und SNRTC, in einem Rundschreiben an ihre Mitglieder eine Aktion eines großen Reservierungsportals kritisiert. Der Rabatt von 50 % geht dort zulasten des Restaurants. Das Portal kassiert seine feste Provision pro Gedeck trotzdem und trägt kein Risiko. Betriebe, die nicht mitmachen, müssen damit rechnen, in der Rangliste nach unten zu rutschen. Wir bewerten das nicht. Bei einem Portal, das Gäste vermittelt, kommt es nicht nur auf den Monatspreis an.

Die Abhängigkeit. Im März 2026 kündigte ein Reservierungsportal, das seit Jahren in Europa tätig war, an, den Betrieb einzustellen. Neue Reservierungen wurden bis zum 30. September angenommen. Gut einen Monat vorher hatte dasselbe Portal eine Partnerschaft mit einem italienischen Gastronomieverband bekannt gegeben und knapp 6.000 Restaurants in Italien genannt. Wer dort seine Reservierungen und Gästedaten hatte, musste in wenigen Monaten umziehen.

Die Konzentration. Im Juli 2025 haben zwei europäische Reservierungssysteme ihre Fusion angekündigt, zusammen mehr als 36.000 Restaurants. Je weniger Anbieter es gibt, desto weniger Verhandlungsspielraum hat der einzelne Betrieb.

Aus diesen vier Punkten folgt dasselbe: Fragen Sie vor der Unterschrift, wie Sie wieder herauskommen, und zwar mit Ihren Daten.

So wählen Sie: Es soll reichen, und es soll im Grundpreis stecken

Wenn Sie nur eine Regel mitnehmen, dann diese: Kaufen Sie, was Ihr Haus braucht, und zahlen Sie nicht für den Rest. Daraus ergeben sich vier Maßstäbe.

  1. Genug ist genug. Schreiben Sie auf, was Sie wirklich brauchen, bevor Sie mit dem Vertriebsmitarbeiter sprechen: online reservieren, Bestätigung und Erinnerung, Absage per Link, vielleicht eine Warteliste. Alles andere ist ein Extra, über das Sie bewusst entscheiden, nicht ein Teil, den man Ihnen mitliefert.
  2. Steckt es im Grundpreis? Fragen Sie bei jeder Funktion einzeln, ob sie im Grundpreis enthalten ist oder als Modul extra kostet. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
  3. Entscheiden Sie selbst, ob Sie es nutzen. Eine Funktion im Grundpreis ist nur dann gut, wenn Sie sie auch abschalten können, ohne dass sich etwas ändert. Wer SMS nicht will, darf dafür nichts zahlen. Wer keine Kartengarantie will, ebenso.
  4. Unter denen, die alles enthalten, gewinnt das vollständigere System. Sind zwei Angebote bei Punkt 2 und 3 gleich, nehmen Sie das mit mehr Funktionen. Dann kostet Sie die Vielfalt nichts, und Sie können später dazunehmen, was Sie heute noch nicht brauchen.

Es geht nicht darum, möglichst wenig zu bekommen, sondern darum, dass niemand Ihnen etwas verkauft, das Sie nie verlangt haben.

Die Checkliste für das Gespräch

Stellen Sie jedem Anbieter diese Fragen und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben:

  1. Welche Funktionen stecken im monatlichen Grundpreis, welche kosten extra? Verlangen Sie eine Liste mit dem Gesamtpreis für das, was Sie wirklich brauchen.
  2. Kann ich jede Funktion selbst ein- und ausschalten, und kostet sie nichts, wenn ich sie nicht nutze?
  3. Wie werden Erinnerungen verschickt? Per E-Mail im Grundpreis? SMS nur auf Wunsch, und zu welchem Preis pro Stück?
  4. Welche Gebühren fallen bei Karten an? Getrennt nach Anbieter und Zahlungsdienstleister, und hängen sie von der Stufe ab?
  5. Wie lange bin ich gebunden? Und was kostet es, früher auszusteigen?
  6. Gibt es Gebühren pro Gast, pro Reservierung oder einmalige Einrichtungsgebühren?
  7. Gehören die Gästedaten mir? Kann ich sie jederzeit exportieren, in welchem Format? Lassen Sie sich eine Beispieldatei zeigen, bevor Sie unterschreiben.
  8. Was passiert, wenn der Anbieter schließt oder verkauft wird? Welche Frist gilt, welche Hilfe gibt es beim Wechsel?
  9. Was kostet ein Probemonat, und läuft der Vertrag danach automatisch an?

Rechnen Sie am Ende alles zusammen: Monatspreis × 12, plus Module × 12, plus Nachrichten im Jahr, plus Kartengebühren auf Ihre erwarteten Zahlungen, plus Gebühren pro Gast. Teilen Sie die Summe durch Ihren Jahresumsatz. Erst dann können Sie zwei Angebote vergleichen. Und fragen Sie auch nach dem Ende: Ein Anbieter, der Ihnen selbstverständlich zeigt, wie Sie Ihre Daten mitnehmen, hat nichts zu verbergen.

Im nächsten Text geht es um die eine Sache, die eine Reservierungssoftware am besten können muss: die Gäste auf verschiedene Zeiten des Abends zu verteilen.

Sehen Sie sich in der Demo an, wie Bientenu funktioniert, oder probieren Sie es gleich mit Ihrem Restaurant aus.

Quellen

  • Öffentliche Preislisten von drei Anbietern von Reservierungssoftware, abgerufen im Oktober 2026.
  • GNI, UMIH und SNRTC, Rundschreiben an ihre Mitglieder zu den „Festivals“ eines Reservierungsportals, veröffentlicht auf der Website des GHR, 18. November 2022: https://www.ghr.fr/actualites/nos-reserves-sur-les-festivals-organises-par-la-plateforme-thefork
  • tageskarte.io, Bericht über die Einstellung eines Reservierungsportals, 1. April 2026.
  • Teleborsa, 19. Februar 2026.
  • BusinessWire, gemeinsame Pressemitteilung zur Fusion zweier europäischer Reservierungssysteme, 15. Juli 2025.